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AGB
ALLGEMEINE 
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines

a)     Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Kevin Carter abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DJ Kevin Carter von der Erfüllung abgeschlossener Verträge, insofern dies in seinem Interesse liegt.

b)    Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des DJs hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch auf einen DJ oder Schadenersatzansprüche gegenüber DJ Kevin Carter. DJ Kevin Carter wird in diesem Falle alles in seiner Macht mögliche tun, um den Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Es gilt für den Ersatz-DJ das im Angebot aufgeführte Honorar für seinen DJ-Service.

c)     Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.
 

d)    Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Anschlussmöglichkeiten (Strom min. 2kW abgesichert), sowohl für einen freien Platz an der Tanzfläche mit entsprechender Größe (je nach gebuchtem Technikpaket mindesten 3-5m breite, 2m tiefe), auf dem sich DJ Kevin Carter aufbauen kann. Dieser Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege behindern. Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.
Sollte der Fall eintreffen, dass der immer vom DJ mitgebrachte DJ Booth (Tisch) nicht benutzt werden kann, weil in der Location schon ein festinstallierter Tisch vorhanden ist und benutzt werden muss, so hat dieser Tisch vor Ort folgende Maße einzuhalten, damit das gebuchte DJ Equipment sicher aufgebaut werden kann:
Breite: 100cm; Höhe: 95cm; Tiefe: 70cm.
 

e)     Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
 

a)     Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
 

b)    Eine endgültige Buchung der DJ-Tätigkeit kommt erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages zustande. Hierzu erhält der Kunde einen Vertrag mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen, die er innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurücksendet, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist DJ Kevin Carter nicht weiter an die im Angebot festgehaltenen Leistungen gebunden. Als Zusage erhält der Kunde die Rücksendung des unterzeichneten Vertrages.
 

c)    Die verbindliche Reservierung & Buchung des im Angebot aufgeführten Veranstaltungsdatums erfolgt durch DJ Kevin Carter erst mit einer Anzahlung von 30 % des Gesamt-Brutto-Angebotspreises.
 

d)     Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner. Das betrifft auch sämtliche Preise des Discjockeys!
 

e)     Die Mindestbuchzeit des DJs ist das angegebene Pauschalpaket auf dem unterschriebenen Vertrag.

f) Spielt der DJ im Freien oder kommt es zur Technikleihe seitens des Kunden, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht & trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment. Durch Witterung entstandene Schäden an der Technik trägt der Auftraggeber die Kosten.
 

§ 3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

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a)     Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei DJ Kevin Carter schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.
 

b)    Eine erteilte Buchung kann vor der Veranstaltung wie folgt storniert werden.
 

1.     91 Tage und länger vor dem Auftragsdatum 30 % der vereinbarten Gesamt-Brutto-Gage
 

2.     31 bis 90 Tage vor dem Auftragsdatum 75 % der vereinbarten Gesamt-Brutto-Gage
 

3.     bis 30 Tage vor dem Auftragsdatum 90 % der vereinbarten Gesamt-Brutto-Gage

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c) Ausgeliehenes Material (auf dem Angebot markiert), welches von einem Veranstaltungspartner (Watt und Volt) geordert wird, wird bei einer Kundenstornierung zu 100% berechnet, wenn dies weniger als 91 Tage vor der Veranstaltung geschieht.
 

§ 4 Anreise, Zahlung und Verzug
 

a)     Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer von 19%. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
 

b)    Die Bezahlung erfolgt per erste Anzahlung von 30% der Gesamtsummer (inkl. Mehrwertsteuer) binnen 14 Tagen nach Vertragsunterschrift. Die Restsumme und weitere gebuchte Zusatzleistungen werden am kommenden Werktag nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Hierbei wird die Anzahlung zur Vertragsbestätigung verrechnet, und der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit allen tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen gemäß Buchungsvertrags.

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c)    Sollte innerhalb dieser 7 Tage die Zahlung nicht erfolgen, wird dem Auftraggeber eine Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren zugesandt, mit Aufforderung zur Zahlung innerhalb der nächsten 4 Tagen.

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d)     Sollte bereits im Vorfeld klar sein, dass das Zahlungsziel bis zu 7 Tagen nach Leistungsdatum nicht leistbar ist (z.B. aufgrund einer Reise), kann eine Verlängerung der Zahlungsfrist schriftlich beantragt werden. Bei erneutem Verzug behält sich DJ Kevin Carter vor, Verzugsgebühren zu berechnen.

 

§ 5 Leistungserbringung durch den Discjockey
 

a)     Die Leistungserfüllung durch DJ Kevin Carter umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Bereitstellung eines DJs, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments.
 

b)    Rider-Voraussetzungen: Ist der DJ gezwungen über eine Fremdanlage zu spielen, muss diese folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: 2x Full-Range Lautsprecher in Größe 12“, 1x Subwoofer 18“ pro 100 Gäste der mittleren Qualitätsklasse wie z.b. RFC oder LD Systems. 1x Monitor Lautsprecher & 1x Funkmikrofon. Die Technik muss in einwandfreiem Zustand und bei Eintreffen des DJs betriebsbereit sein. Die Technik darf keinen Begrenzungen durch db-Limiter o.ä. unterliegen. Als Anschlüsse müssen 2 XLR Anschlusskabel für den DJ bereit liegen, damit dieser sich an eine betriebsbereite Anlage anschließen kann. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so muss der Auftraggeber auf eigene Kosten eine Anlage stellen lassen, welche den Rider-Voraussetzungen entspricht.
 

c)     Anlieferung und Abtransport der Eigentechnik finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so ist dies bis 21 Tage vor der Feier mit dem DJ und einem Technik-Roadie abzusprechen. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist DJ Kevin Carter berechtigt einen Mehraufwand des vereinbarten Preises zu verlangen.
 

d)    Beginn des Pauschalpaketes beginnt zum, in dem Vertrag, vereinbarten Zeitraum. Sollte vor Ort unerwartet schon früher Musik oder die Bereitstellung eines Mikrofones gefordert werden, so beginnt die Tätigkeit des DJs und der Beginn des Pauschalpaketes zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik (z.B. beim Essen) zählt zur Arbeitszeit des DJs. Die Einschaltung jeglicher vom DJ gestellten Geräte dürfen ausschließlich nur vom DJ oder seinem Veranstaltungstechniker getätigt werden bzw. muss vom DJ freigegeben werden.
 

e)     Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den DJ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

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f)     Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt DJ Kevin Carter keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch DJ Kevin Carter an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ Kevin Carter installierten Komponenten.

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g)    Der Kunde (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment, etc.), die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen. Besonders bei Kindern ist Sorge zu tragen, dass diese fernab der Technik bleiben.
 

h)     Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.
 

i)      Der DJ behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden ob oder wann er Musikwünsche spielt.
 

j)      Der DJ ist berechtigt die Anlage abzuschalten oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder Ihn selbst gefährden.

k)     Dem Veranstalter, Gäste und alle anderen Außenstehenden ist es strikt untersagt, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis des DJ's selbständig zu bedienen.

l)      Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

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§ 6 Anlieferung, Abtransport

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a)     Anlieferung und Aufbau der Technik sind bei Buchung inkl. Licht- & Tonanlage im Angebot inbegriffen.

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b)    Für die Dauer des Aufbaus wird ein barrierefreier Zugang im Erdgeschoß mit Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe vorausgesetzt. In diesem Fall beträgt die Zeit für den Auf- bzw. den Abbau mit einer Person jeweils 60-150 Minuten. (Je nach gebuchtem Technikpaket). Der Auftraggeber muss die Location davon in Kenntnis setzen, dass minimum 2 Steckdosen für die Technik in Gebrauch genommen werden müssen, um sicher gehen zu können, dass die zulässige Stromstärke an der Leitung nicht überschritten wird.
Achtung: Eine Mehrfachsteckdose an einer Leitung ist nicht die Lösung und wird somit auch nicht akzeptiert.

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c)     Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abbau der Anlage noch am selben Abend erfolgen kann bzw. spätestens am darauffolgenden Tag nach Veranstaltungsdatum, ggf. entstehende Mehrkosten für das Personal außerhalb dieser Zeit am Veranstaltungsort trägt der Auftraggeber. Der Gastronom/Location-Inhaber ist im Vorfeld durch den Auftraggeber über die Dauer und des Zeitraums des Auf- und Abbaus der Anlage in Kenntnis zu setzen.

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d)    Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für Transporter, PKW (je nach Größe der Anlage) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von unserem Discjockey und ggfs. weiteren Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. Eventuell anfallende Parkplatzgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

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e)     Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und der Discjockey gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Knöllchen, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.

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§ 7 Licht- und Tonanlagen - Sicherheitshinweis

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a)     Bestimme Lichteffekte (z.B. Stroboskope, LED Diamonds, Floorspots und LED-Bars) können epileptische Anfälle auslösen. Gäste welche zu diesen Anfällen neigen, sollten den Aufenthalt bei Discobeleuchtung meiden.

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b)    DJ Kevin Carter weist darauf hin, dass beim Hören von lauter Musik gesundheitliche Schäden auftreten können. Zur Vermeidung solcher Hörschädigungen ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei über 95dB nicht ratsam. Daher weise ich jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen ab.

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c)       Das Besuchen der Feier und der Tanzfläche erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr!
Als Auftraggeber bitte ich Sie Ihre Gäste darauf hinzuweisen.

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§ 8 Fotos, Videos

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a)     Auf Veranstaltungen werden sporadisch auch Fotos/Videos gemacht. Diese gelten als Referenzbeweis.

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b)    Hier gilt der Datenschutz und folgender Gesetzestext:

Selbstbestimmung: Das Recht am eigenen Bild, oder Bildnisrecht, besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. Gesetzestext betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), §§ 22 – 24).

Öffentliche Orte: Wenn der Filmemacher, Fotograf auf öffentlichen Plätzen filmt und bei der Aufnahme eines bestimmten Motives Personen zufällig ins Bild geraten, gelten diese Personen als unwesentliches „Beiwerk“ und müssen nicht explizit gefragt werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Ebenso dürfen Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG). Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen unter Punkt “Öffentliche Orte” und dürfen somit veröffentlicht werden.

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c)       Sollte jemand ein Foto oder Video finden mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme mit DJ Kevin Carter entweder direkt vor Ort oder unter kevincarter@gmx.de gebeten, damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.

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§ 9 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

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Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen gilt das Gesetz. Gegenüber Kaufleuten wird als Gerichtsstand Wolfsburg vereinbart. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJ Kevin Carter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

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§ 10 Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag unwiderruflich die kompletten Bedingungen.

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Stand: 01.01.2025

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